Bundesgymnasium und Realgymnasium Erlgasse 1120 Wien, Erlgasse 32-34, 01/813 91 82 – 0
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Verhaltensvereinbarungen

Wir, die Schulpartner am BRG Erlgasse, Lehrerinnen und Lehrer (einschließlich Schulleitung), Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte, drücken mit den gemeinsam verfassten Verhaltensvereinbarungen aus, wie wir uns die Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit vorstellen.

PRÄAMBEL

Wir wollen eine Schule verwirklichen, in der

  • Lehren und Lernen als gemeinsames Ziel bejaht wird;
  • Offenheit füreinander und die Bereitschaft, sich aufeinander einzulassen, den Umgang miteinander prägen;
  • Lehrende und Lernende einander nicht als Gegner, sondern vielmehr als Partner mit unterschiedlicher Verantwortung sehen;
  • Meinungsfreiheit selbstverständlich und angstfreies Sprechen in jeder Situation möglich ist;
  • von keiner Seite Macht missbraucht wird;
  • die Würde jedes Menschen geachtet wird;
  • Wohlwollen eine Grundhaltung aller ist und auch Fröhlichkeit ihren Platz hat.

1. Umgang miteinander

Wir, die Lehrerinnen und Lehrer halten folgende Regeln ein:

  • Wir begegnen allen Schulpartnern respektvoll, höflich, fair, wertschätzend und wohlwollend, und lehnen daher Gewalt in jeglicher Form ab, auch in der Kommunikation.
  • Wir richten uns nach den Grundsätzen der Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Gerechtigkeit sowie Kritikfähigkeit und helfen den Schülerinnen und Schülern, ebenfalls nach diesen Grundsätzen zu handeln.
  • Wir beginnen und beenden den Unterricht pünktlich.
  • Wir betrachten das Grüßen als selbstverständlichen Ausdruck des Respekts voreinander.
  • Wir besprechen mit unseren Kolleginnen und Kollegen Erziehungsfragen und Maßnahmen.
  • Wir fördern die Teamfähigkeit unter den Schülerinnen und Schülern.
  • Wir haben Handys im Unterricht ausgeschaltet.
  • Wir berücksichtigen nach Möglichkeit die Wünsche der Schülerinnen und Schüler bei der Unterrichtsgestaltung.
  • Wir sprechen die Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe auf Wunsch der ganzen Klasse mit „Sie“ an.
  • Wir stimmen die Hausübungen auf die Unterrichtszeiten und Schulereignisse ab.
  • Wir unterstützen die Erziehungsarbeit der Eltern und nehmen daher bei Leistungs- oder Verhaltensproblemen so rasch als möglich Kontakt mit den Eltern auf.
  • Wir bieten zusätzlich zu den regulären Elternabenden zu Beginn jedes neuen Schuljahres auf Wunsch einen Elternabend an.

Wir, die Schülerinnen und Schüler halten folgende Regeln ein:

  • Wir begegnen allen Schulpartnern respektvoll, höflich, fair, wertschätzend und wohlwollend.
  • Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht und nehmen beim Läuten unsere Plätze ein.
  • Wir enthalten uns im Umgang mit unseren Mitschülerinnen und -schülern und mit den anderen Schulpartnern jeglicher Gewalt körperlicher oder seelischer Art.
  • Wir sehen bei Gewalt gegen Mitschüler nicht schweigend zu.
  • Wir betrachten das Grüßen als selbstverständlichen Ausdruck des Respekts voreinander.
  • Wir grüßen am Beginn jeder Unterrichtsstunde durch Aufstehen von den Sitzen.
  • Wir halten uns an die festgelegte Sitzordnung in der Klasse.
  • Wir pflegen die Zusammenarbeit und unterstützen einander sowie die Lehrerinnen und Lehrer.
  • Wir essen nur außerhalb der Unterrichtszeit.
  • Wir dürfen während der Unterrichtsstunden ungesüßte Getränke trinken. Bei Störung des Unterrichts kann das Trinken untersagt werden.
  • Wir halten uns an die für den Unterricht erforderlichen Kommunikationsregeln (ausreden lassen, zuhören, …).
  • Wir halten Termine und Fristen ein.
  • Wir haben die Handys im Unterricht ausgeschaltet.
  • Wir rechtfertigen auch als eigenberechtigte Schülerinnen und Schüler unsere Fehlzeiten zuverlässig, unverzüglich und wahrheitsgemäß.

Wir, die Erziehungsberechtigten halten folgende Regeln ein:

  • Wir begegnen allen Schulpartnern respektvoll, höflich, fair, wertschätzend und wohlwollend und lehnen daher Gewalt in jeglicher Form ab.
  • Wir befürworten die in der Schule geltenden Regeln.
  • Wir schicken unsere Kinder rechtzeitig in die Schule oder melden sie sofort krank.
  • Wir unterstützen die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer und besprechen schulische Probleme mit den betreffenden Lehrkräften.
  • Wir nehmen zuverlässig die Einladungen der Lehrerinnen und Lehrer zu pädagogischen Gesprächen an.
  • Wir beachten die Eintragungen im Mitteilungsheft.
  • Wir erbringen Unterschriften und Entschuldigungen so bald wie möglich.
  • Wir besuchen nach Möglichkeit die angebotenen Elternabende.
  • Wir geben geänderte Telefonnummern unverzüglich dem Klassenvorstand unserer Kinder bekannt.
  • Wir fördern die Eigenverantwortung unserer Kinder ihrem Entwicklungsstand entsprechend.

2. Umgang mit sich selbst

Wir, die Lehrerinnen und Lehrer halten folgende Regeln ein:

  • Wir tragen zu einem anregenden und motivierenden Unterrichtsklima bei.
  • Wir bereiten den Unterricht sorgfältig vor, sodass er zielorientiert und methodisch abwechslungsreich ist.
  • Wir korrigieren Arbeiten sorgfältig, fristgerecht und geben konstruktive und sachliche Rückmeldung darüber.
  • Wir sind offen für Feedbackkultur.
  • Wir halten uns an die Hausschuhregelung (Schuhwechsel bei Schlechtwetter).
  • Wir rauchen weder vor der Schule noch im Beisein von Schülerinnen und Schülern.

Wir, die Schülerinnen und Schüler halten folgende Regeln ein:

  • Wir übernehmen Mitverantwortung für ein anregendes und motivierendes Unterrichtsklima.
  • Wir sind regelmäßig im Unterricht anwesend.
  • Wir arbeiten im Unterricht konstruktiv mit.
  • Wir verrichten die uns aufgetragenen Arbeiten pünktlich und sorgfältig.
  • Wir haben unsere Unterrichtsmittel vollständig mit.
  • Wir holen versäumten Stoff so schnell wie möglich nach.
  • Wir achten auf Hygiene und Körperpflege vor allem nach den Turnstunden.
  • Wir tragen keine Kleidung mit herabwürdigenden oder aufhetzenden Slogans oder Abbildungen und verzichten auf das Tragen von Kopfbedeckungen im Schulgebäude.
  • Wir halten uns an die Hausschuhregelung (Schuhwechsel bei Schlechtwetter).
  • Wir rauchen nicht vor der Schule, weil wir uns unserer Vorbildwirkung für die jüngeren Schülerinnen und Schüler bewusst sind.

Wir, die Erziehungsberechtigten halten folgende Regeln ein:

  • Wir erziehen unsere Kinder zu Pünktlichkeit.
  • Wir vermitteln unseren Kindern höfliche Umgangsformen (grüßen, sich entschuldigen, ausreden lassen, zuhören,…. ).
  • Wir halten unsere Kinder zu Körperpflege und Sauberkeit an.
  • Wir rauchen nicht vor der Schule, weil wir uns unserer Vorbildwirkung bewusst sind.
  • Wir stellen die erforderliche Ausstattung für den Unterricht rechtzeitig bereit.
  • Wir informieren uns regelmäßig über den Leistungsstand unserer minderjährigen Kinder.

3. Umgang mit Gütern und Sachwerten

Wir, die Lehrerinnen und Lehrer halten folgende Regeln ein:

  • Wir gehen schonend, sparsam und zweckentsprechend mit dem Eigentum anderer sowie dem Schuleigentum um.
  • Wir anerkennen das Sauberhalten der Klassenräume und den sorgsamen Umgang mit Sachen.
  • Wir setzen Impulse zur positiven Identifikation mit der Schulgemeinschaft. Denn was uns allen wichtig ist und womit wir uns identifizieren, das schützen wir auch.

Wir, die Schülerinnen und Schüler halten folgende Regeln ein:

  • Wir gehen mit Privateigentum anderer und Schuleigentum schonend, sparsam und zweckentsprechend um.
  • Wir halten Klassen- und Schulräumlichkeiten sauber.
  • Wir erfüllen notwendige Aufgaben, die die Schuleinrichtung betreffen (Ordnerdienste), gewissenhaft.
  • Wir schauen bei Diebstahl und Zerstörung nicht tatenlos zu.

Wir, die Erziehungsberechtigten, halten folgende Regel ein:

  • Wir vermitteln unseren Kindern Respekt vor dem Eigentum anderer und dem der Allgemeinheit.

4. Organisatorische Bestimmungen

Das Schulhaus ist ab 7.45 für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet. Wer aus verkehrstechnischen Gründen früher kommen muss, kann sich ab 6.30 ohne Beaufsichtigung im Vorraum des Schuleingangs aufhalten.

Jenen Schülerinnen und Schülern, die einen zu weiten Schulweg haben, um die Zeit bis zum Nachmittagsunterricht daheim verbringen zu können, ist der Aufenthalt in der Schule mit Bewilligung der Schulleiterin in einem dafür bestimmten Raum gestattet, sofern bei nicht eigenberechtigten Schülerinnen und Schülern die Erziehungsberechtigten mit den im Schulsekretariat aufliegenden Formblättern bestätigen, dass sich die Schülerinnen und Schüler auf eigene Haftung und Gefahr in der Schule aufhalten dürfen. Eine Beaufsichtigung erfolgt dabei nicht. Die Bewilligung zu einem solchen Aufenthalt kann von der Schulleiterin jederzeit widerrufen werden.

Während der Religionsstunden sind die nicht daran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der Oberstufenklassen berechtigt, das Schulhaus zu verlassen oder sich ohne Beaufsichtigung im Schulhaus aufzuhalten.

Während der Turnstunden müssen sich auch jene Schülerinnen und Schüler im Turnsaal aufhalten, die vorübergehend nicht am Turnunterricht teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler, die von der Schulleiterin nach Gutachten der Schulärztin länger als eine Woche vom Turnunterricht befreit sind, gilt diese Regelung nur insoweit, als nicht Randstunden oder der Nachmittagsunterricht davon betroffen sind.

Geld, Dokumente und Wertgegenstände sollen nicht in der Garderobe aufbewahrt werden, da im Fall des Verlustes oder der Beschädigung keine Haftung übernommen werden kann. Aus dem gleichen Grund sollen wertvolle Gegenstände und teure

Kleidungsstücke nicht in die Schule mitgenommen werden. Es wird dringend empfohlen, dass in der Garderobe verwahrte Gegenstände sogleich nach Unterrichtsschluss wieder mitgenommen werden, da eine Haftung für dieselben nicht übernommen werden kann. Nur die im Schulgebäude verwendeten Hausschuhe dürfen auch nach Unterrichtsschluss in der Garderobe verbleiben.

Mit Ausnahme der 7. und 8. Klassen müssen in der Pause in allen Klassenräumen die Fenster geschlossen und die Türen geöffnet bleiben, da andernfalls die Lehrerinnen und Lehrer ihre Aufsichtspflicht nicht erfüllen können.

5. Regelverstöße und Disziplinierungsmaßnahmen

Fehlverhalten wollen wir durch Ehrlichkeit, Rücksichtnahme, Disziplin, Solidarität und gegenseitigen Respekt vermeiden. Wir, alle Schulpartner, wollen uns an die Schulgesetze und Verhaltensvereinbarungen halten, weil wir die Sinnhaftigkeit und die Notwendigkeit von Regeln im Schulleben akzeptieren.

Disziplinierung setzt ein, wenn unsere Verhaltensvereinbarungen bewusst und eindeutig verletzt oder Schulgesetze übertreten werden.
Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern werden im Rahmen unserer Erziehungsmaßnahmen je nach Schwere abgestuft behandelt.

Erziehungsmaßnahmen:

  1. Gespräch Klassenlehrer(in) – Schüler(in), Ermahnung und Aufforderung zur Unterlassung
  2. Eintragung der Zurechtweisung ins Klassenbuch, Gespräch mit Klassenvorstand
  3. Gespräch unter Einbeziehung des Klassenvorstandes und Aufforderung zu Wiedergutmachung
  4. Verhaltensfrühwarnung (Schriftliche Verwarnung in Form einer Zusendung an die Erziehungsberechtigten)
  5. Schriftliche Verwarnung durch den Klassenvorstand (Eintragung im Katalog)
  6. Gespräch mit Direktorin, Klassenvorstand und Schüler(in), auf dessen Wunsch im Beisein der Schülerbetreuerin / des Schülerbetreuers
  7. schriftliche Verwarnung durch Direktion (Eintragung im Katalog)
  8. Disziplinarkomitee (sofern es eingeführt wird) unter Einbeziehung der Schulsprecher, Elternvertreter und der Erziehungsberechtigten; dringende Aufforderung zu Wiedergutmachung, Verdeutlichung weiterer Konsequenzen
  9. Klassenkonferenz: Versetzung in eine andere Klasse sowie Meldung an die Erziehungsberechtigten und den Stadtschulrat
  10. Disziplinarschulkonferenz (aller Lehrer) unter Einbeziehung der Schulsprecher, Elternvertreter und der Erziehungsberechtigten – Antrag auf Androhung des Schulausschlusses, Meldung an den Stadtschulrat.

Fehlverhalten von Lehrkräften wird dem Gesetz entsprechend geahndet (im offiziellen Instanzenweg: Direktion und Stadtschulrat).