In der Prüfungsordnung werden aufsteigend ab dem Haupttermin 2018 gewisse Minimalanforderungen für elektronische Hilfsmittel explizit festgelegt (§ 18 Abs. 3, Prüfungsordnung AHS), die von herkömmlichen numerischen Taschenrechnern nicht mehr abgedeckt werden: Darstellen von Funktionsgraphen, numerisches Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, Berechnen von Ableitungs- und Stammfunktionen, numerisches Integrieren sowie das Bereitstellen […]