In der Prüfungsordnung werden aufsteigend ab dem Haupttermin 2018 gewisse Minimalanforderungen für elektronische Hilfsmittel explizit festgelegt (§ 18 Abs. 3, Prüfungsordnung AHS), die von herkömmlichen numerischen Taschenrechnern nicht mehr abgedeckt werden:
- Darstellen von Funktionsgraphen,
- numerisches Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen,
- Berechnen von Ableitungs- und Stammfunktionen,
- numerisches Integrieren sowie das
- Bereitstellen von stochastischen Grundfunktionen.
Weitere Informationen dazu auf der BIFIE Homepage unter https://www.bifie.at/node/3263.
Die standardisierte schriftliche Reifeprüfung in Mathematik
- Haupttermin 2016 und 2017
Inhaltliche und organisatorische Grundlagen zur Sicherung mathematischer Grundkompetenzen (Stand: März 2013) - Ab dem Haupttermin 2018
Inhaltliche und organisatorische Grundlagen zur Sicherung mathematischer Grundkompetenzen – gültig für alle Schüler/innen, die ab dem Haupttermin 2018 maturieren (Stand: Oktober 2015)