In der Prüfungsordnung werden aufsteigend ab dem Haupttermin 2018 gewisse Minimalanforderungen für elektronische Hilfsmittel explizit festgelegt (§ 18 Abs. 3, Prüfungsordnung AHS), die von herkömmlichen numerischen Taschenrechnern nicht mehr abgedeckt werden: Darstellen von Funktionsgraphen, numerisches Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, Berechnen von Ableitungs- und Stammfunktionen, numerisches Integrieren sowie das Bereitstellen von stochastischen Grundfunktionen. Weitere Informationen dazu auf der BIFIE Homepage unter https://www.bifie.at/node/3263. Die standardisierte schriftliche Reifeprüfung in Mathematik Haupttermin 2016 und 2017 Inhaltliche und organisatorische Grundlagen zur Sicherung mathematischer Grundkompetenzen (Stand: März 2013) Ab dem Haupttermin 2018 Inhaltliche und organisatorische Grundlagen zur Sicherung mathematischer Grundkompetenzen – gültig für alle Schüler/innen, […]